Ab dem 20. Geburtstag hat jede Frau in Deutschland ein Anrecht auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung bei ihrem Frauenarzt/Frauenärztin. Diese umfasst den Krebsabstrich vom Gebärmutterhals und die Tastuntersuchung des Unterleibes.

Ab dem 30. Geburtstag zusätzlich die Tastuntersuchung der Brust

Ab dem 35. Geburtstag alle drei Jahre Abstrich vom Gebärmutterhals und zusätzlich Testung auf HPV (Humanes Papilloma Virus).

Ab dem 50. Geburtstag gibt es die Möglichkeit am bundesweiten Mammographiescreening (=Röntgenuntersuchung der Brust) alle 2 Jahre bis einschließlich 70. Lebensjahr teilzunehmen. Desweiteren wird zusätzlich die rektale Untersuchung (Tastuntersuchung des Enddarmes) durchgeführt.

Ab dem 55. Geburtstag haben Sie die Möglichkeit eine Darmspiegelung durchführen zu lassen (alle 10 Jahre)
Diese Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, bieten eine medizinische Grundversorgung.


Unsere zusätzlichen Leistungen


Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass die Leistungen der gesetzlichen Kassen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen“.
Da wir Ihnen aber nicht nur eine „ausreichende“ sondern eine "sehr gute" medizinische Versorgung bieten möchten, wollen wir Ihnen eine Übersicht über medizinisch sinnvolle Leistungen unserer Praxis bieten.

• Ultraschall des Unterleibes
• Verbesserter Krebsabstrich (Thin Prep/Dünnschichtzytologie)
• Brustultraschall
• Immunologischer Stuhltest
• Blasenkrebstest

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